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FOTO_000196_05Kaum den ersten Personalausweis erhalten, fiebern viele Jugendliche schon dem Führerschein entgegen. Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kann man sich für die Prüfung anmelden. Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag wird sie dann abgelegt und die Prüfbescheinigung ausgehändigt. Diese gilt unter bestimmten Bedingungen bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres in Deutschland und Österreich als Führerscheinersatz.

Bedingungen für das Begleitete Fahren

Der Jugendliche darf nun nur in Begleitung von festgelegten Personen fahren. Diese Personen müssen:

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung den Pkw-Führerschein (Klasse B) besitzen
  • nicht mehr als 1 Punkt in der „Flensburger Sünder-Kartei“ haben
  • namentlich festgelegt und in der Prüfbescheinigung eingetragen sein


Außerdem muss die Nutzung des Autos durch einen 17-Jährigen der Versicherung gemeldet werden.

Sinkende Unfallstatistiken

Seit Einführung des Begleiteten Fahrens im Jahre 2010 ist das Modell immer beliebter geworden.
Mittlerweile nehmen schon mehr als 50% aller 17-Jährigen daran teil. Dass sich die Teilnahme positiv auf die zukünftige Fahrweise auswirkt, zeigt die positive Entwicklung der Unfallstatistiken. So hat sich im Verlauf der letzten Jahrzehnte die Anzahl verunglückter junger Menschen deutlich verringert:
Seit 1991 ist die Zahl der verunglückten 18- bis 24-Jährigen um 46% zurückgegangen, die Zahl der dabei ums Leben Gekommenen sank sogar um etwa drei Viertel!

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Die NÜRNBERGER AutoVersicherung unterstützt das Begleitete Fahren bereits seit einigen Jahren aufgrund der positiven Effekte des Programms. Durch das Eintragen eines 17-Jährigen in die Autoversicherung steigen bei vielen Versicherern die Beiträge drastisch, nicht jedoch bei der NÜRNBERGER.
Während der einjährigen Begleitphase zahlen die Eltern nur einen sehr kleinen Aufpreis auf die Beiträge ihrer Autoversicherung. Auch nach dem 18. Geburtstag des Kindes bleiben gewisse Vergünstigungen im Vertrag bestehen, wenn der Teenager mit dem Auto seiner Eltern fährt. Sollte er sich ein eigenes Auto kaufen und damit eine eigene Versicherung notwendig werden, kann er durch die Eltern-Kind-Regelung direkt in die Schadenfreiheitsklasse 2 statt 0 eingestuft werden, falls die Eltern eine NÜRNBERGER AutoVersicherung haben.

Weiterführende Informationen

NÜRNBERGER AutoVersicherungen
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