Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Mit dem Wechsel der Namensaktien der NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft vom organisierten Markt in den Freiverkehr (Entry Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse) zum 18. Juni 2015 ist die Verpflichtung entfallen, sich an den Deutschen Corporate Governance Kodex zu halten beziehungsweise über Abweichungen dazu zu berichten. Auch wenn wir nicht mehr verpflichtet sind, eine Erklärung zum Corporate Governance Kodex (Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz) abzugeben, werden wir künftig die Regeln guter Unternehmensführung einhalten. Dies betrifft selbstverständlich auch Informationen und Transparenz gegenüber unseren Aktionären.

Die NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft berichtet hierzu im Geschäftsbericht.

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