Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Sicher Fahrrad fahren Viele Unfälle passieren, weil Radfahrer die Regeln missachten. Mancher kennt sie nicht oder hat sie vergessen. Auch für unmotorisierte Verkehrsteilnehmer gilt die Straßenverkehrsordnung - und wer dagegen verstößt, muss für Schäden genauso geradestehen wie jeder Auto- und Motorradfahrer.


Prüfen Sie sich gleich selbst

Anhalten bei Rot und bei Stopp, Vorfahrt gewähren, vorgeschriebene Fahrtrichtung einhalten, Handzeichen vor dem Abbiegen, Radweg benutzen, nicht auf dem Gehweg fahren, umschauen vor dem Losfahren/Überholen, im Dunkeln nur mit Licht... Achten Sie immer auf alles?



Regeln und Bußgelder für Radfahrer

  • Radfahrer, die sich nicht an die Regeln halten, müssen wie Autofahrer Bußgelder zahlen. Bei Unfällen können zudem Schadenersatz und Schmerzensgeld auf Sie zukommen.
  • Vor allem Fußgänger stehen den häufig viel zu schnellen Radlern im Weg. Vorsicht: Wenn Sie einen Fußgänger verletzen, müssen Sie unter Umständen mit einer Schadenersatzklage rechnen.
  • Werden Sie als Radfahrer unter Alkoholeinfluss angetroffen, können Sie Ihren Führerschein verlieren: Radler mit 1,6 Promille oder mehr gelten als absolut fahruntauglich. Sogar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung kann von Ihnen verlangt werden. Bei Unfällen reichen bereits 0,3 Promille aus, um als Radfahrer straffällig zu werden.
  • Gnädiger sind die Gesetze mit Geisterfahrern. Wer auf dem Radweg entgegengesetzt fährt, kann jedoch mit einem Bußgeld belegt werden. Stoßen zwei Radler zusammen, ist der Fahrer schuld, der in der falschen Richtung unterwegs war.
  • Das Telefonieren mit dem Handy ist im Straßenverkehr und damit auch für Fahrradfahrer verboten. Nicht nur wegen der geringeren Aufmerksamkeit durch die Ablenkung beim Telefonieren, sondern auch durch die erhöhte Unfallgefahr mit nur einer Hand am Lenker.
  • Eine Helmpflicht besteht für Radler nicht; besser ist es jedoch, mit Helm zu radeln. Wer ohne Kopfschutz unterwegs ist und verletzt wird, trägt deshalb aber keine pauschale Mitschuld.
  • Auch Liegeräder gehören auf den Radweg.
  • Bei parkenden Autos auf dem Radweg können Sie die Polizei rufen, um sie abschleppen zu lassen. Denn auch wenn ein Wagen nur ein Stück weit auf dem Radweg steht, kann er Fahrradfahrer gefährden.



Besonders gefährlich: der tote Winkel bei Auto und Lastwagen

Radfahren im Straßenverkehr bedeutet auch: Vorsicht, Auto! Eine Situation ist besonders gefährlich, wenn Sie im "toten Winkel" eines Autos fahren oder anhalten. Der Autofahrer sieht Sie nicht mehr im Spiegel, vor allem, wenn er nach rechts abbiegt.

Noch mehr Risiko besteht, wenn vor Ihnen ein Lkw oder Bus abbiegen will: Dem Fahrer ist es nämlich nicht möglich, wie der Pkw-Lenker nach allen Seiten durch die Scheiben zu schauen. Und im Rückspiegel kann er Sie auch nur kurz wahrnehmen, beim Abbiegen dann gar nicht mehr. Deshalb: Bleiben Sie mit Sicherheitsabstand immer hinter dem Lastwagen und warten Sie, bis er ganz abgebogen ist.

Achtung:
Halten Sie nie mit dem Fahrrad direkt neben der Tür eines Lkw. Der Fahrer kann Sie nicht sehen!


Sicher durch die Dämmerung

Vor allem im Sommer, wenn die Tage länger und wärmer werden, wollen die Menschen so viel Zeit wie möglich im Freien verbringen. Dann zieht man auch schon mal in der Dämmerung mit dem Fahrrad los. Wichtig ist, dass Sie im Dunkeln von Autofahrern zeitig gesehen werden, zum Beispiel beim Überqueren von Straßen. Verkehrsexperten raten deshalb, sich unbedingt auffällig und in hellen Farben zu kleiden. Reflexstreifen an der Kleidung machen Sie noch besser sichtbar: Im Scheinwerferlicht eines Pkw sind sie bis zu 150 Meter gut zu erkennen. Außerdem sollten Sie die Beleuchtung Ihres Fahrrads kontrollieren. Ein verkehrssicheres Rad muss nach allen Seiten hin strahlen. Das heißt, es benötigt einen weißen Scheinwerfer, einen weißen Frontreflektor, eine rote Schlussleuchte und einen roten Rückstrahler. Vorgeschrieben sind zudem Reflektoren an den Pedalen und in den Speichen. Damit es zu keiner Kollision in der Dunkelheit kommt, müssen auch Autofahrer vorsorgen: Wer regelmäßig Frontscheibe, Scheinwerfer und Rückleuchten des Fahrzeugs säubert und die Beleuchtung rechtzeitig einschaltet, sorgt dafür, dass er selbst gut sieht und von anderen gut gesehen wird.


Die Wahl des richtigen Helms ist entscheidend

Eine Helmpflicht für Radfahrer gibt es nicht, nur für Mofa- oder Motorradfahrer ist sie gesetzlich verankert. Für Sie als Radler sollte der Helm trotzdem ein absolutes Muss sein: Denn nur so sind Sie bei Unfällen vor schlimmen Kopf- und Gesichtsverletzungen geschützt.

Bei der Wahl des richtigen Helms sind folgende Punkte zu beachten:

  • Nur Helme mit einem CE-Zeichen kaufen und tragen!
  • Achten Sie auf eine dicke Innenschale: Sie besteht meist aus Styropor und soll bei einem Aufprall den Druck auf dem Kopf verteilen und damit abschwächen.
  • Eine dünne, aber harte Außenschale verhindert, dass spitze oder scharfkantige Gegenstände durch die Innenschale bis an den Kopf dringen.
  • Lüftungsschlitze, möglichst mit Netz zum Schutz gegen Insekten,beugen einem Hitzestau vor.
  • Der Kinnriemen sollte mindestens 18 Millimeter breit sein.
  • Der Verschluss muss im Notfall leicht und schnell zu öffnen sein.
  • Ihr Helm sitzt richtig, wenn die Riemen links und rechts am Ohr verlaufen und nicht mehr verrutschen können.
  • Und ganz wichtig schon beim Kauf: Der Helm muss seinem Träger gefallen! Denn nur dann wird er auch gern aufgesetzt.



Wenn das Rad weg ist

Für ein gutes Fahrrad muss man heute viel Geld investieren. Umso ärgerlicher, wenn es gestohlen wird. Allein im Jahr 2009 wurden in Deutschland 345.346 Fälle von Fahrradklau bei der Polizei angezeigt. Einen Diebstahl können Sie verhindern, zumindest aber erheblich erschweren. Schließen Sie Ihr Rad immer ab, auch bei kurzer Abwesenheit. Bügel- oder Spiralschlösser sind besonders geeignet. Damit sollten Sie den Rahmen Ihres Fahrrads an einen festen Gegenstand (Zaun usw.) ketten. Ist es trotzdem verschwunden, erleichtern individuelle Kennzeichen und die Daten im Fahrradpass die Identifikation Ihres Zweirads bei der Polizei. Den Fahrradpass erhalten Sie beim Händler oder Ihrem Versicherungsfachmann. Sie können Ihr Fahrrad auch in der Hausratpolice mitversichern lassen.


Vorsorge: Ein Muss für jeden Radler - die private Unfallversicherung

Vergessen Sie nicht: Korrektes und umsichtiges Verhalten ist der beste Schutz gegen Unfälle. Wenn es doch einmal gekracht hat, greift die private Unfallversicherung. Sie ist unbedingt notwendig, denn sie leistet in jedem Fall - auch bei eigenem Verschulden.


Wenn doch etwas passiert: Chefarztbehandlung ab 3,20 EUR

Unfälle lassen sich nicht planen - Ihr Krankenversicherungsschutz schon. Für die bestmögliche Versorgung im Krankenhaus gibt es für gesetzlich Versicherte jetzt den stationären Kranken-Zusatztarif der NÜRNBERGER.

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